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   VG Augsburg, 15.11.2012 - Au 5 K 12.578   

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https://dejure.org/2012,38897
VG Augsburg, 15.11.2012 - Au 5 K 12.578 (https://dejure.org/2012,38897)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.11.2012 - Au 5 K 12.578 (https://dejure.org/2012,38897)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. November 2012 - Au 5 K 12.578 (https://dejure.org/2012,38897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf einer Zuwendung; Verstoß gegen Nebenbestimmungen; AN-Best-P; Verletzung von Mitteilungspflichten; Intendiertes Ermessen; Verzinsung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    Auszug aus VG Augsburg, 15.11.2012 - Au 5 K 12.578
    Es genügt insoweit, dass sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Erstattungspflichtigen nur auf die tatsächlichen Voraussetzungen des den Widerruf auslösenden Auflagenverstoßes beziehen muss, nicht jedoch auf die Qualifizierung der in Rede stehenden Nebenbestimmung als Auflage und die Würdigung des eigenen Verhaltens als vergaberechtswidrig (OVG NRW vom 22.2.2005 NVwZ-RR 2006, 86 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 15.11.2012 - Au 5 K 12.578
    In Fällen der zuvor genannten Art bedarf es einer Darlegung der Ermessenserwägungen nur bei Vorliegen atypischer Gegebenheiten (vgl. BVerwG vom 10.12.2003 NVwZ-RR 2004, 413 ff.).
  • VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 3 K 15.1070

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids wegen eines schweren Vergabeverstoßes

    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, sind diese in der Begründung des Bescheids zu erwägen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 26.6.2002 - 8 C 30/01 - BVerwGE 116, 332 - juris Rn. 37; VG Augsburg, U. v. 15.11.2012 - Au 5 K 12.578 - juris Rn. 45).
  • VG Bayreuth, 24.01.2018 - B 4 K 16.76

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

    Diese Anzeigepflicht ist rechtlich als Auflage i.S.v. Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG zu qualifizieren (vgl. VG Augsburg, U.v. 15.11.2012 - 5 K 12.578 - juris Rn. 34).

    Darauf, ob die Klägerinnen den Auflagenverstoß schuldhaft verursacht haben, kommt es bei der Beurteilung des Widerrufsgrundes nicht an (VG Augsburg, U.v. 15.11.2012 - 5 K 12.578 - juris Rn. 41).

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